Den wissenschaftlichen Stand der Forschung endlich ernst zu nehmen:
500 Studien zeigen die zellverändernden Wirkungen, mehr als 100 Studien belegen den Wirkmechanismus
'Oxidativer Zellstress‘. Das Bundesamt für Strahlenschutz argumentiert jedoch mit dem Kausalitätsprinzip,
um nicht handeln zu müssen: das heißt, man sieht sich in Sachen Mobilfunk so lange nicht zur
Gesundheitsvorsorge verpflichtet, so lange die kausale Wirkkette von der Wissenschaft nicht eindeutig belegt wurde.
Bei vielen gesundheitlichen Fragen und multi-kausalen Umgebungen (z.B. PCB, Asbest, Benzol) ist dieser
kausale Wirkungsbezug oft schwer nachzuweisen, es braucht manchmal Jahrzehnte, wie bei z.b. bei Asbest.
“Die Suche nach absoluter wissenschaftlicher Sicherheit darf nicht dazu führen, dass die zu schützenden Menschen
auf der Strecke bleiben.“ (Europ.Umweltagentur EUA „Späte Lehren aus frühen Warnungen:
Das Vorsorgeprinzip 1896-2000“ s. Anm. 1, S.51).
Der
Kausalitätsbetrug, ein Brennpunkt von diagnose:funk.
Die Bedenken und Wahrnehmungen der Bevölkerung ernst zu nehmen und zu berücksichtigen: die Bevölkerung in Leipzig und Umgebung will kein Versuchskaninchen sein für eine nicht getestete Technologie!
Die körperlichen Auswirkungen elektromagnetischer Wellen auf sensible Menschen als Tatsache anzuerkennen.
Einrichtung von Schutzzonen für Schwangere, Säuglinge, Kinder, alte und kranke Menschen ebenso wie für elektrosensible Menschen. Funkarme Gebiete zur Erholung und Regeneration.
Die Bürger*innen haben ein Recht auf seriöse und fachliche Information und Aufklärung,
zumal in einer Sache, die sie direkt und auf lange Zukunft ungeahnt betreffen wird.
Beschlüsse im Stadtrat oder in den Gemeinden müssen transparent und in einem offenen Dialog
mit den Bürger*innen besprochen werden.
Anwendung des Vorsorgeprinzips auch bei 5G:
Sicherheit geht vor wirtschaftlichen Interessen.
„Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung.“
Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags. Demnach sind die Bürger grundsätzlich vor Produkten zu schützen,
deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist.
Die Abschaltung der bereits zugeschalteten 5G-Antennen.
Trennung von In- und Outdoor-Versorgung bei der Netzplanung:
Keine Durchstrahlung jeglicher Baumasse, die Wohnung ist ein Schutzraum!
Keine parallel betriebenen Mobilfunknetze verschiedener Anbieter, die eine vielfache
Dauerbestrahlung und einen enormen Energieverbrauch bedeuten.
Ein Netz für alle (Stichwort Roaming).
Es gibt auch nicht für jede Automarke eine eigene Autobahn.
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